ZivilrechtDas Zivilrecht umfasst alle Rechtsbeziehungen zwischen Privaten. Hierzu gehören neben natürlichen Personen (etwa ein niedergelassener Arzt oder ein Patient) teilrechtsfähige Personengesellschaften (insbesondere Gemeinschaftspraxen) und juristische Personen (z. B. eine als GmbH organisierte MVZ Trägergesellschaft). Das Vertrags- und Haftungsrecht bilden wichtige Teilbereiche des Zivilrechts. Nicht selten weisen Fragestellungen im Zivilrecht medizinrechtliche Bezüge auf. Diese Schnittstelle von Medizin- und Zivilrecht kann komplexe Rechtsfragen aufwerfen, deren Beantwortung Herr Prof. Dr. Finn im Rahmen wissenschaftlicher Rechtsgutachten übernimmt. |
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